Rechtsantragstelle und Klageerhebung
In der Rechtsantragstelle können Klagen erhoben und Anträge in Eilverfahren gestellt werden. Auch ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe kann dort gestellt werden.
Die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts kann während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr aufgesucht werden. In dringenden Fällen sind auch Terminabsprachen nachmittags möglich (Telefonnummer der Telefonzentrale: 0531 4883000).
In verwaltungsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz besteht weder ein Anwaltszwang noch müssen Sie den Antrag in der Rechtsantragstelle zu Protokoll geben. Sie können eine Klage oder einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz auch selbst schreiben und dem Verwaltungsgericht per Post oder per Fax (05141 593733000) zuleiten oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Eine Übersendung per E-Mail ist nicht zulässig und wäre rechtlich unwirksam (siehe auch unten "Bitte beachten Sie:").
Für Ihre Klage oder Ihren Antrag können Sie das vorliegende Formular benutzen; dies ist aber nicht unbedingt erforderlich. Ihr Schreiben sollten Sie zweifach einreichen; sonst können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen, weil das Gericht eine Kopie für den Verfahrensgegner anfertigen muss. Fügen Sie Ihrem Schreiben bitte außerdem eine Kopie des angefochtenen Bescheides bzw. der angefochtenen Bescheide bei.
Wenn Sie die Rechtsantragstelle aufsuchen wollen, wenden Sie sich im Gebäude zuerst an die Information. Dort werden Sie weitervermittelt. Rollstuhlfahrern, Antragstellern mit Kinderwagen und Gehbehinderten steht auch ein Fahrstuhl zur Verfügung. Um diesen zu nutzen, melden Sie sich bitte über die Klingel am Briefkasten bei der Information, die Ihnen umgehend weiterhilft.
Die Urkundsbeamtin oder der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nimmt den sachgerechten Antrag oder die Klage auf und ist bei der Formulierung der Begründung in angemessenem Umfang behilflich. Den sich im Prozess weiter ergebenden Schriftverkehr haben die Parteien dann selbst zu führen.
Dazu befinden sich weitere Formulare unter der Rubrik " Formularservice".
Ausländische Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass die Gerichtssprache deutsch ist und dass der Rechtsantragstelle kein Dolmetscher zur Verfügung steht. Bei mangelnden Sprachkenntnissen sollte möglichst eine Person mitgebracht werden, die als Übersetzer fungieren kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung gegeben werden darf. Eine solche geschäftsmäßige Rechtsberatung darf nur von den Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt worden ist (Art. 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes, z.B. Rechtsanwälten). Weiterhin ist die Urkundsbeamtin oder der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht ermächtigt, Namen von Rechtsanwälten zu nennen, die in verwaltungsgerichtlichen Verfahren auftreten. Diese entnehmen Sie bitte dem Internet oder informieren Sie sich bei der Rechtsanwaltskammer oder auf andere Weise.
Die Erhebung von Rechtsbehelfen führt in der Regel dazu, dass Kosten entstehen. Da vorab nicht immer absehbar ist, um welchen Gegenstandswert es geht, ist es in der Rechtsantragstelle nicht möglich, konkrete Angaben über die Höhe der Kosten zu machen.
Bitte beachten Sie:
Der Versand per E-Mail ist nicht geeignet, um dem Gericht rechtswirksam Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel usw. zukommen zu lassen. Bitte senden Sie uns daher derartige Post schriftlich oder per Telefax zu. Sie können stattdessen nach Installierung der dafür erforderlichen Software auch am elektronischen Rechtsverkehrteilnehmen.
Grundsätzlich wird schon mit der Erhebung der Klage eine Verfahrensgebühr fällig, die von der Klägerin bzw. dem Kläger zu Beginn des Verfahrens zu zahlen ist und gegebenenfalls später erstattet wird. Einzelheiten dazu können Sie einer Informationsschrift des Gerichts entnehmen.