Information for asylum applicants - Informationen für Asylsuchende
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- Immer als erstes: einen Antrag bei der Behörde stellen.
Im Asylverfahren müssen Sie immer als erstes einen Antrag bei der Behörde stellen.
Das Gericht entscheidet erst danach.
Die Behörde entscheidet über den Asylantrag und über andere Dinge im Asylverfahren.
Oft heißt die richtige Behörde: „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“.
- Wann können Sie zum Gericht gehen?
Wenn die Behörde entschieden hat und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie zum Gericht gehen.
Das Gericht prüft dann, ob die Behörde richtig entschieden hat.
Sie können auch zum Gericht gehen, wenn Sie einen Antrag bei der Behörde stellen und die Behörde in einer langen Zeit nicht über den Antrag entscheidet.
Die Behörde muss aber genug Zeit haben, um über den Antrag zu entscheiden. Grundsätzlich drei Monate.
Erst danach können Sie zum Gericht gehen.
- Wann ist das Verwaltungsgericht Braunschweig das richtige Gericht?
Welches Gericht das richtige ist, steht oft am Ende eines Schreibens von der Behörde.
Wenn in dem Schreiben der Behörde das richtige Gericht steht, heißt das: „Rechtsbehelfsbelehrung“.
Ob das Verwaltungsgericht in Braunschweig das richtige Gericht ist, richtet sich oft danach, wo Sie wohnen.
Oft ist das Verwaltungsgericht Braunschweig das richtige Gericht, wenn Sie
- in der Stadt Braunschweig
- oder im Landkreis Gifhorn
- oder im Landkreis Goslar
- oder im Landkreis Helmstedt
- oder im Landkreis Peine
- oder in der Stadt Salzgitter
- oder im Landkreis Wolfenbüttel
- oder in der Stadt Wolfsburg wohnen
Wenn Sie beim falschen Gericht „Klage erheben“, ist das oft nicht schlimm.
Das Gericht findet dann selbst das richtige Gericht heraus.
- Was heißt Klage erheben? Was heißt „Eilantrag stellen“?
Wenn Sie zum Gericht gehen, heißt das: „Klage erheben“.
Das Gericht prüft dann, ob die Behörde richtig entschieden hat.
Wenn es besonders eilig ist, kann das Gericht außerdem eine schnelle Entscheidung treffen.
Das ist wichtig, wenn die Entscheidung über eine Klage zu lange dauert.
Wenn das Gericht eine schnelle Entscheidung treffen soll, heißt das: „Eilantrag stellen“.
Oder es heißt: „Vorläufiger Rechtsschutz“.
Die schnelle Entscheidung gilt solange, bis das Gericht über die Klage entschieden hat.
Ob das Gericht eine schnelle Entscheidung treffen kann, steht oft in der „Rechtsbehelfsbelehrung“.
- Dürfen Sie in Deutschland bleiben, bis das Gericht entscheidet?
Wenn Sie „Klage erheben“, dürfen Sie in den meisten Fällen in Deutschland bleiben, bis das Gericht entscheidet.
Wenn Sie „Klage erheben“ und trotzdem Deutschland verlassen sollen, steht das oft in der „Rechtsbehelfsbelehrung“.
Vielleicht müssen Sie dann einen „Eilantrag stellen“.
- Wie geht „Klage erheben“? Wie geht „Eilantrag stellen“?
Sie können mit einem Brief an das Verwaltungsgericht eine „Klage erheben“ oder einen „Eilantrag stellen“.
In dem Brief müssen Sie schreiben:
- wie Sie heißen
- wo Sie wohnen
- wie die Behörde heißt
- und was Sie von der Behörde möchten.
Sie müssen den Brief unterschreiben.
Der Brief muss auf Deutsch sein.
Wenn Sie ein Schreiben von der Behörde haben, legen Sie das Schreiben zu Ihrem Brief dazu.
Es ist auch gut, wenn Sie die Nummer Ihres Mobiltelefons aufschreiben.
Sie können den Brief auch als „Telefax“ an das Gericht schicken.
Oder Sie kommen persönlich zum Gericht.
Hier können Sie sagen, dass Sie „Klage erheben“ oder einen „Eilantrag stellen“ möchten.
Das Gericht schreibt das dann für Sie auf.
Im Gericht heißt das: „Rechtsantragstelle“.
Die Rechtsantragsstelle ist offen von montags bis freitags, von 9 Uhr bis 12 Uhr.
Die Adresse ist: Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig.
In der Rechtsantragstelle gibt es keinen Dolmetscher.
Ganz wichtig ist:
Sie müssen schnell genug die „Klage erheben“ oder einen „Eilantrag stellen“.
Wenn Sie zu lange warten, darf das Gericht vielleicht nicht mehr entscheiden.
Oft steht in der „Rechtsbehelfsbelehrung“, wie schnell Sie „Klage erheben“ oder „einen Eilantrag“ stellen müssen.
Diese Zeit müssen Sie einhalten.
- Was passiert, wenn Sie „Klage erheben“?
Als erstes können Sie sagen, warum die Behörde falsch entschieden hat.
Sie können das in einem Brief schreiben oder der „Rechtsantragstelle“ sagen.
Dann schreibt die Behörde auf, warum sie die Entscheidung getroffen hat.
Das Schreiben der Behörde schickt das Gericht an Sie.
Wenn Sie noch mehr Gründe haben, warum die Behörde falsch entschieden hat, können Sie das dem Gericht schreiben oder der „Rechtsantragstelle“ sagen.
Auch die Behörde kann noch mehr Schreiben schicken.
Alle Schreiben sind auf Deutsch.
Sie werden nicht in Ihre Sprache übersetzt.
Wenn Sie und die Behörde alle Gründe gesagt haben, entscheidet das Gericht.
Meistens gibt es vor der Entscheidung des Gerichts eine „mündliche Verhandlung“.
Die „mündliche Verhandlung“ ist ein Gespräch über die Klage.
Sie ist im Gericht.
Das Gericht teilt Ihnen in einem Brief mit, wann die „mündliche Verhandlung“ ist.
An der „mündlichen Verhandlung“ können Sie teilnehmen.
In der mündlichen Verhandlung gibt es einen Dolmetscher.
Der Dolmetscher übersetzt alles in Ihre Sprache.
In der mündlichen Verhandlung bespricht das Gericht die Klage.
Oft stellt das Gericht Fragen an Sie.
Das Gericht fragt zum Beispiel, warum Sie Ihre Heimat verlassen haben.
Manchmal kann das Gericht auch ohne „mündliche Verhandlung“ entscheiden.
Das geht aber nur, wenn Sie hiermit einverstanden sind.
Das Gericht fragt Sie dann vorher in einem Brief, ob Sie damit einverstanden sind.
Manchmal erhebt das Gericht „Beweis“, bevor es entscheidet.
Das kann sein, wenn Sie und die Behörde nicht die gleichen Dinge sagen.
Das Gericht kann zum Beispiel Zeugen fragen, um „Beweis zu erheben“.
Es kann zum Beispiel Ärzte fragen, wenn Sie krank sind.
Oder es kann Leute fragen, die sich mit Ihrem Heimatland gut auskennen.
Wenn alle Fragen beantwortet sind, entscheidet das Gericht über die Klage.
- Wie entscheidet das Gericht?
Wenn Sie „Klage erheben“ und das Gericht entscheidet, heißt das: „Urteil“.
Wenn Sie einen „Eilantrag stellen“ und das Gericht entscheidet, heißt das: „Beschluss“.
Das Gericht entscheidet: Sie haben Recht.
Oder das Gericht entscheidet: Die Behörde hat Recht.
Oder das Gericht entscheidet: Sie haben teilweise Recht und die Behörde hat teilweise Recht.
Sie erhalten das „Urteil“ und den „Beschluss“ als Schreiben auf Deutsch.
Sie werden nicht in ihre Sprache übersetzt.
In dem Urteil und in dem Beschluss schreibt das Gericht die Gründe für die Entscheidung auf.
Manchmal muss das Gericht nicht entscheiden.
Das kann sein, wenn Ihnen die Behörde von alleine hilft.
Dann stellt das Gericht das Verfahren ein.
- Was passiert nach dem Urteil?
Wenn Sie denken, dass das Gericht falsch entschieden hat, entscheidet manchmal ein höheres Gericht.
Das heißt: „Antrag auf Zulassung der Berufung“.
Den „Antrag auf Zulassung der Berufung“ darf nur ein Rechtsanwalt stellen.
Die Behörde stellt manchmal auch einen „Antrag auf Zulassung der Berufung“.
Stellt niemand einen „Antrag auf Zulassung der Berufung“, ist das Urteil gültig.
- Wieviel kostet es beim Verwaltungsgericht?
Wenn es um Asylverfahren geht, kostet das Gericht nichts.
Wenn Sie selbst einen Rechtsanwalt haben, kostet der Geld.
Manchmal bekommt der Rechtsanwalt sein Geld vom Gericht.
Das heißt: „Antrag auf Prozesskostenhilfe“.
Hierfür gibt es besondere Voraussetzungen.
Die Rechtsanwälte kennen die Voraussetzungen.
Eine Voraussetzung ist, dass Sie selbst nicht genug Geld haben.
Eine andere Voraussetzung ist, dass Ihre Klage vielleicht Erfolg hat.
Wenn das Gericht entscheidet: „Die Behörde hat Recht“, kann es vielleicht sein, dass Sie Geld an die Behörde zahlen müssen.
Es kommt aber fast nie vor, dass die Behörde Geld haben möchte.