Vorschau auf öffentliche Verhandlungen
Information der Pressestelle des Gerichts
Vorschau für Februar 2025
In dem folgenden Verfahren, das aus der Sicht des Gerichts für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnte, ist im Februar die öffentliche Verhandlung vorgesehen:
20.02.2025 – 9:00 Uhr Sitzungssaal 4 –
4 A 114/24
Staatsangehörigkeitsrecht (Einbürgerung)
Der Kläger, ein libanesischer Staatsangehöriger, begehrt seine Einbürgerung. Aufgrund seiner Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen kam er im Jahr 2013 zur Familienzusammenführung nach Deutschland und erhielt eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Er lebt und arbeitet im Landkreis Peine. Dort beantragte er im November 2023 seine Einbürgerung. Die dafür erforderlichen Nachweise legte er vor.
Der Landkreis lehnte die Einbürgerung im April 2024 mit der Begründung ab, der Kläger sei im Rahmen der persönlichen Vorsprache bei seiner Antragstellung zu den Inhalten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland befragt worden und teilweise nicht in der Lage gewesen, die ihm gestellten Fragen vollständig und richtig zu beantworten. Es sei daher anzunehmen, dass er auch den Inhalt der für eine Einbürgerung erforderlichen „Erklärung, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik zu bekennen“ nicht verstanden habe.
Kern des Rechtsstreits ist die grundsätzliche Frage, ob die Verwaltungspraxis des Landkreises, Einbürgerungsbewerbern verschiedene Fragen zu Grundrechten, der deutschen Staatsorganisation, eigener Religionsausübung sowie weltweiten Konflikten zu stellen und bei nicht ausreichender Beantwortung die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz abzulehnen, rechtmäßig ist.