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Die Bibliothek des Verwaltungsgerichts Braunschweig

bibliothek
Eingangsbereich der Bibliothek

Die Bibliothek des Verwaltungsgerichts Braunschweig umfasst Titel zu Themen des Öffentlichen Rechts und angrenzender Gebiete. Die Bibliothek steht vorrangig für Angehörige des Verwaltungsgerichts Braunschweig zur Verfügung. Sie kann auch von der Öffentlichkeit im Rahmen der in der Benutzungsordnung angegebenen Zeiten genutzt werden.

Sie finden die Bibliothek im Erdgeschoss. Die Medieneinheiten sind grundsätzlich nicht entleihbar, Sie können jedoch von interessanten Inhalten Kopien fertigen.

Der Bibliotheksbestand ist im OPAC recherchierbar.

Der Bibliotheksbestand weiterer Justizbibliotheken in Niedersachsen ist unter:
Justiz-OPAC recherchierbar.

Ein bundesweiter Bestandsnachweis ist unter folgendem Link zu finden:
Gemeinsamer Verbundkatalog


Leseraum der Bibliothek   Bildrechte: Verwaltungsgericht Braunschweig
Leseraum der Bibliothek

Öffnungszeiten der Bibliothek

Die Bibliothek des Verwaltungsgerichts Braunschweig kann von der Öffentlichkeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr benutzt werden, im Übrigen auch nach vorheriger Terminabsprache mit der Bibliotheksverwalterin.

Von Montag bis Donnerstag kann die Bibliothek von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe und des öffentlichen Dienstes auch ohne vorherige Terminabsprache zusätzlich in der Zeit von 12.00 bis 15.30 Uhr, an Freitagen und vor arbeitsfreien Tagen von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr benutzt werden.

Die Benutzer werden gebeten, sich bei Betreten der Bibliotheksräume bei der Bibliotheksverwalterin oder deren Vertretung zu melden.

Ansprechpartnerin:
Brigitte Hansmann
Telefon: 0531 488-3027
E-Mail: vgbs-bibliothek@justiz.niedersachsen.de

Benutzungsordnung der Bibliothek

Benutzung der Bibliothek des Verwaltungsgerichts Braunschweig
durch Personen, die dem Gericht nicht angehören

  1. Die Bibliothek des Verwaltungsgerichts Braunschweig kann von der Öffentlichkeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr benutzt werden, im Übrigen auch nach vorheriger Terminabsprache mit der Bibliotheksverwalterin.
    Von Montag bis Donnerstag kann die Bibliothek von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe und des öffentlichen Dienstes auch ohne vorherige Terminabsprache zusätzlich in der Zeit von 12.00 bis 15.30 Uhr, an Freitagen und vor arbeitsfreien Tagen von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr benutzt werden.
  2. Die Benutzer werden gebeten, sich bei der Information zu melden. Für weitere Informationen steht die Bibliotheksverwalterin oder deren Vertretung zur Verfügung.
  3. Für einen Aufenthalt in der Bibliothek stehen Leseplätze zur Verfügung.
  4. Für die Anfertigung von Fotokopien aus den Literaturbeständen der Bibliothek werden Kosten in Höhe von 0,05 EUR je Seite erhoben, die bei der Information (Eingang) zu bezahlen sind.
  5. Eine Ausleihe ist nicht möglich.

Braunschweig, den 13.07.2006

Bibliotheksrecherche
Es ist eine Recherche über das Internet im Bibliotheksbestand des Verwaltungsgerichts Braunschweig möglich.

Für die Recherche stehen Ihnen folgende Links zur Verfügung:

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