Schülerpraktikum in der Justiz
Ein Praktikum in der Justiz gibt erste Einblicke in die betrieblichen Zusammenhänge eines Gerichtes. Hierbei werden den Schülerinnen und Schülern die Berufe der Justizbeamtinnen und Justizbeamten in den verschiedenen Laufbahngruppen 1 und 2 sowie der Richterinnen und Richter vorgestellt. Ferner erhalten sie Gelegenheit, an Verhandlungen oder Ortsterminen in Verwaltungsrechtssachen teilzunehmen. Die Schüler können so eine persönliche Orientierung über ihren weiteren Ausbildungsweg gewinnen.
Das Schülerpraktikum im Verwaltungsgericht Braunschweig, das in der Regel drei Wochen dauert, ist eine Schulungsveranstaltung im Rahmen des Bildungsauftrags der Schule (§ 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes).
Pro Zeitraum kann jeweils nur ein Praktikumsplatz angeboten werden. Bewerbungen mit einem Lebenslauf und der Kopie des letzten Zeugnisses können an die folgende Anschrift gerichtet werden:
Verwaltungsgericht Braunschweig
- Der Präsident -
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig
Jede Bewerbung wird schriftlich beantwortet. Wenn ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, erhält die Schülerin oder der Schüler eine schriftliche Praktikumszusage, die dann der jeweiligen Schule vorgelegt werden kann. Ferner wird ein Praktikumsvertrag abgeschlossen.
Während des Praktikums gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Das bedeutet unter anderem, dass die Praktikanten an 5 Arbeitstagen in der Woche, Montag bis Donnerstag in der Zeit von etwa 8:30 Uhr bis ca. 15.00 Uhr, an Freitagen und vor arbeitsfreien Tagen bis ca. 12:00 Uhr die Arbeit im Gericht kennenlernen. Für die Dauer des Praktikums unterliegen die Schülerinnen und Schüler zudem der gesetzlichen Unfallversicherung.
Da es sich bei dem Praktikum weder um ein Ausbildungs- noch um ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von arbeitsrechtlichen Vorschriften handelt, wird keine Vergütung gewährt.
Während des Praktikums sind die Schülerinnen und Schüler Praktikumsbeauftragten unterstellt. Sie sind Ansprechpartnerinnen für alle Fragen und helfen bei Problemen.
Telefonisch sind sie wie folgt erreichbar: 0531 488-3070.
Anfragen per Mail können an folgende Adresse gerichtet werden:
vgbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Zu Beginn des Praktikums werden die Schülerinnen und Schüler nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet. Sodann erhalten sie einen Praktikumsplan, der besprochen wird. Dieser regelt die Aufgaben und die einzelnen Stationen während des Praktikums.
Am letzten Tag erfolgt eine Abschlussbesprechung zum Praktikum.