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Klarstellung zur Berichterstattung des Rundblicks über Verfahren zur Beamtenbesoldung

Zu den Verfahren um eine amtsangemessene Besoldung von Beamtinnen und Beamten hat der Rundblick in seiner Ausgabe vom 26.08.2025 (Nr. 146) berichtet, es liege u.a. ein „Urteil“ des Verwaltungsgerichts Braunschweig vor. Später ist dies in der Online-Ausgabe des Rundblicks dahin korrigiert worden, dass eine „Entscheidung“ des Verwaltungsgerichts Braunschweig vorliege.

Wegen zahlreicher Presseanfragen ist klarzustellen: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig oder eine andere verfahrensbeendende Entscheidung des Gerichts gibt es nicht. Derzeit ist ein einziges Verfahren beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig, in dem es um eine amtsangemessene Besoldung geht. Kläger ist ein an einer Universität beschäftigter Akademischer Oberrat. Dieses Verfahren hat die zuständige 7. Kammer des Gerichts auf Antrag der Verfahrensbeteiligten im Hinblick auf Verfahren, die beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind, zum Ruhen gestellt. In der Sache hat das Verwaltungsgericht also noch nicht entschieden.

Rechtlicher Hintergrund:

Ein Urteil beendet ein gerichtliches Verfahren (§ 107 Verwaltungsgerichtsordnung). Eine Ruhendstellung führt zu einer Unterbrechung des gerichtlichen Verfahrens, ohne dass prozessuale Handlungen vorgenommen werden. Sie wird vom Gericht angeordnet, wenn die Beteiligten dies beantragen und anzunehmen ist, dass das Ruhen zweckmäßig ist (§ 251 Zivilprozessordnung i.V.m. § 173 Verwaltungsgerichtsordnung). Ein ruhendes Verfahren kann jederzeit wiederaufgenommen werden, wenn die Beteiligten dies beantragen.

Aktenzeichen: 7 A 360/25

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2025
zuletzt aktualisiert am:
27.08.2025

Ansprechpartner/in:
Vizepräsident/Pressesprecher Dr. Torsten Baumgarten

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