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Einigung im Streit über verkaufsoffene Sonntage in Braunschweig

Drei verkaufsoffene Sonntage in der Braunschweiger Innenstadt können stattfinden


BRAUNSCHWEIG. In einem Erörterungstermin vor der 1. Kammer hat sich die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi mit der Stadt Braunschweig unter Beteiligung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH geeinigt. Danach können die verkaufsoffenen Sonntage am 19. April, am 27. September und am 8. November 2020 stattfinden. Vorangegangen war eine geänderte Allgemeinverfügung, mit der die Stadt Braunschweig das Gebiet, in dem Verkaufsstellen geöffnet werden dürfen, auf die Innenstadt beschränkt hat.

Zum Hintergrund: In einem Eilbeschluss vom 31. Januar 2020 (vgl. die Pressemitteilung vom 3. Februar 2020) hatte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts einem Antrag von Verdi hinsichtlich des verkaufsoffenen Sonntags am 9. Februar 2020 stattgegeben. Die Veranstaltung „Winterkunstzeit“ fand deshalb ohne sonntägliche Öffnung der Geschäfte statt. Die Stadt Braunschweig hat diesen Beschluss zum Anlass genommen, die Allgemeinverfügung in Anlehnung an die rechtlichen Ausführungen des Gerichts abzuändern, räumlich einzuschränken und damit Bereiche außerhalb der Innenstadt auszunehmen.

Im Termin vom heutigen Tag haben die Beteiligten mit der Kammer diese Änderungen erörtert und eine Einigung darüber erzielt, anders als in den Vorjahren im Jahr 2020 nur drei verkaufsoffene Sonntage (Modeautofrühling, Trendsporterlebnis und Mummegenussmeile) stattfinden zu lassen. Einer weiteren streitigen Entscheidung des Gerichts bedurfte es daher nicht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.03.2020

Ansprechpartner/in:
Präsident / Stellv. Pressesprecher Harald Meyer

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