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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für 5 Jahre neu gewählt

Die neue Amtszeit der am Verwaltungsgericht Braunschweig tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat begonnen. Im Rahmen einer Einführungsveranstaltung am 23. April begrüßte der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Dr. Torsten Baumgarten die neu oder wieder gewählten „Ehrenamtlichen“, die nun für die kommenden fünf Jahre an der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts mitwirken. Außerdem dankte er den ausgeschiedenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, die zum Teil jahrzehntelang am Verwaltungsgericht tätig waren, für ihr Engagement.

Torsten Baumgarten wies auf die besondere Bedeutung hin, die die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter für die Verwaltungsgerichte habe. „Sie als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bringen immer wieder wichtige Erfahrungen und Erkenntnisse aus anderen Berufsfeldern und persönlichen Lebensbereichen ein.“ Die Berufsrichterinnen und -richter hätten auch die Aufgabe, den fachlich nicht vorgebildeten „Ehrenamtlichen“ in den Beratungen die oft komplizierten Rechtsfragen in verständlicher Sprache plausibel zu machen. Dies führe häufig dazu, dass Urteile überzeugender und verständlicher würden.

Im Anschluss berichteten die Vorsitzende Richterin Angelika Düfer, die Richterinnen Clarissa Gerhardy und Marleen Grösche sowie der Vorsitzende Richter Michael Röllig über die unterschiedlichen Rechtsgebiete, die den acht Kammern des Verwaltungsgerichts zur Entscheidung zugewiesen sind. Anhand von Beispielsfällen erhielten die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter so einen Einblick in die vielen Rechtsfragen, mit denen sich das Verwaltungsgerichts zu befassen hat, z.B. in das Kommunalrecht, das Bau- und Umweltrecht, das Kinder- und Jugendhilferecht, das Ausländerrecht, das Waffenrecht und das Demonstrationsrecht, das Schul- und das Fahrerlaubnisrecht, das Tierschutzrecht und das Abgabenrecht.

Die neu gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nutzten die Gelegenheit, den anwesenden Verwaltungsrichterinnen und -richtern Fragen insbesondere zum Verfahrensablauf und zum Zusammenwirken von Berufs- und ehrenamtlichen Richtern zu stellen. Außerdem berichtete eine zur aktuellen Amtsperiode ausgeschiedene ehrenamtliche Richterin, die seit 1993 am Verwaltungsgericht tätig war, über ihre Erfahrungen.


Information:

Wann entscheidet das Verwaltungsgericht mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern?

Das Verwaltungsgericht entscheidet grundsätzlich durch eine Kammer, die aus drei Berufsrichterinnen bzw. -richtern und zwei ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern besteht. Die ehrenamtlichen Richterinnen/Richter wirken nicht mit bei Beschlüssen, die außerhalb einer mündlichen Verhandlung ergehen (z.B. in Eilverfahren). Die Kammer kann die Entscheidung einem Berufsrichter/einer Berufsrichterin als Einzelrichter/Einzelrichterin übertragen, wenn das Verfahren keine besonderen Schwierigkeiten aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat. Wirken die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit, haben sie die gleichen Rechte wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter.

Wie wird man ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter beim Verwaltungsgericht?

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden für fünf Jahre von einem Ausschuss gewählt, der bei jedem Verwaltungsgericht einzurichten ist. Der Ausschuss besteht aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und sieben sogenannten Vertrauensleuten, die nach besonderen Bestimmungen aus den Einwohnern des Verwaltungsgerichtsbezirks gewählt werden (§ 26 der Verwaltungsgerichtsordnung). Der Wahlausschuss wählt die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf der Grundlage von Vorschlagslisten, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten alle fünf Jahre aufzustellen sind.

Wenn der Ausschuss gewählt hat, bestimmt das Präsidium des Verwaltungsgerichts, welcher der Kammern die Gewählten zuzuordnen und in welcher Reihenfolge diese zu den Verhandlungen heranzuziehen sind. Die Bestimmungen sind Bestandteil des gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans, der für das jeweilige Geschäftsjahr die personelle Besetzung und den Aufgabenbereich der Kammern (am VG Braunschweig durch Zuweisung von Rechtsgebieten) regelt. Gegenwärtig sind jeder der acht Kammern des Verwaltungsgerichts zehn ehrenamtliche Richterinnen und Richter zugeordnet. Diese werden grundsätzlich in alphabetischer Reihenfolge zu den Verhandlungen der jeweiligen Kammer geladen.

Als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter kann man sich für jede neue Amtsperiode bei den Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts bewerben (also bei den Städten Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter sowie den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel). Die derzeitige Amtsperiode hat am 1. April 2025 begonnen und endet am 31. März 2030. Sinnvoll ist es, Bewerbungen schon gegen Ende des Vorjahres (zur nächsten Amtsperiode also bis spätestens Ende 2029) bei der für den Wohnsitz zuständigen Kommune einzureichen, weil das Wahlverfahren eine relativ lange Vorlaufzeit hat. Bewerben kann sich grundsätzlich jeder, es gibt aber einige gesetzliche Beschränkungen. So soll die Bewerberin/der Bewerber das 25. Lebensjahr vollendet haben (§ 20 Verwaltungsgerichtsordnung), außerdem dürfen z.B. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Mitglieder des Bundes- und des Landtages nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden (im Einzelnen dazu: § 22 Verwaltungsgerichtsordnung).

Was sind die Aufgaben eines Verwaltungsgerichts?

Das Verwaltungsgericht soll den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen gewähren, also gegenüber Maßnahmen vor allem von Bundes-, Landes- oder kommunalen Behörden. Außerdem gehört es zu den Aufgaben des Verwaltungsgerichts, den Behörden Leitlinien an die Hand zu geben, wie die in den Verfahren anzuwendenden, nicht immer klar formulierten Gesetze zu verstehen sind.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.04.2025

Ansprechpartner/in:
Heike Delpy

Verwaltungsgericht Braunschweig
- Pressestelle -
Richterin am Verwaltungsgericht, stellv. Pressesprecherin (zuständig für die 3. und 4. Kammer)
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488 3017 (oder 3082)

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