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Biogasanlage zwischen Heiligendorf und Neindorf darf gebaut werden

BRAUNSCHWEIG. Im Streit um die Errichtung einer Biogasanlage zwischen Heiligendorf und Neindorf in der Nähe des zur Stadt Königslutter gehörenden Ortsteils Glentorf hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom 28.06.2013 zu Gunsten des zukünftigen Betreibers der Anlage entschieden.

Die Kammer folgte nicht der Argumentation der Stadt Wolfsburg, die die Errichtung der Anlage verhindern wollte. Die Richterinnen und Richter sahen Rechte der Stadt Wolfsburg nicht beeinträchtigt. Die Stadt Wolfsburg sei nicht in ihrer Planungshoheit betroffen, weil das noch im Entstehen begriffene Baugebiet „Hasenmorgen“ am Ortsrand von Heiligendorf nicht betroffen sei. Das zur Biogasanlage nächstgelegene Baugrundstück werde ca. 1200 m entfernt und damit von Immissionen nicht betroffen sein. Die Stadt Wolfsburg sei auch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens „Biogasanlage Glentorf“ beteiligt worden. Auch als Eigentümerin von - wohl landwirtschaftlich genutzten - Grundstücken in Anlagennähe werde die Stadt Wolfsburg nicht in ihren Rechten verletzt.

Sowohl die durch den Betrieb der Anlage zu erwartenden Geruchsimmissionen als auch der durch die Anlieferung von Mais nach Glentorf in Heiligendorf und Neindorf zu erwartenden zusätzliche Verkehrslärm lägen nach den vorliegenden Gutachten innerhalb der nach der Geruchsimmisionsrichtline - GIRL - bzw. der Technischen Anleitung Lärm - TA- Lärm - zulässigen Werte.

Gegen den Beschluss kann die Stadt Wolfsburg innerhalb von zwei Wochen beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde einlegen.

(Aktenzeichen 2 B 1019/13)

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.07.2013

Ansprechpartner/in:
Präsident / Stellv. Pressesprecher Harald Meyer

Verwaltungsgericht Braunschweig
- Pressestelle -
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-3085 oder 3082
Fax: 0531 488-3001

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