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75 Jahre Niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit: Ausstellung im Verwaltungsgericht Braunschweig

Am 1. April 1949 wurden in Niedersachsen die Landesverwaltungsgerichte in Braunschweig, Hannover und Oldenburg sowie das Oberverwaltungsgericht errichtet. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niedersachsen besteht damit seit 75 Jahren. Anlässlich dieses Jubiläums wurde jetzt am Verwaltungsgericht Braunschweig eine Ausstellung zur Geschichte des Gerichts eröffnet. Die Ausstellung ist Teil einer Reihe von Veranstaltungen und Projekten, die die Niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit anlässlich ihres 75jährigen Bestehens ausrichtet.

  • Was macht eigentlich ein Verwaltungsgericht?

Aufgabe der Verwaltungsgerichte ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden zu gewähren. Das Verwaltungsgericht entscheidet zum Beispiel über:

die Erteilung von Baugenehmigungen, den Bau von Straßen,

die Erlaubnis zum Besitz von Waffen, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis,

Einbürgerungen, die Durchführung von Demonstrationen,

die Rechtmäßigkeit polizeilicher Kontrollen bei Fußballspielen,

BAföG-Leistungen und kommunale Steuern.

Außerdem sind die Verwaltungsgerichte beispielsweise mit Verfahren aus dem Umweltrecht, dem Schul- und Hochschulrecht, dem Infektionsschutzrecht, dem Lebensmittelrecht, dem Denkmalrecht sowie dem Ausländer- und Asylrecht befasst.

Weil in Braunschweig Bundesbehörden ihren Sitz haben, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig einige besondere Zuständigkeiten: So entscheidet das Gericht über Fragen des Luftverkehrsrechts in erster Instanz für das gesamte Bundesgebiet (sofern es um Maßnahmen des in Braunschweig ansässigen Luftfahrt-Bundesamtes geht); dazu gehören Einflugerlaubnisse und Landeverbote für ausländische Airlines, verschiedene Fragen des Luftsicherheitsrechts (wie Tätigkeitsverbote für Kontrollkräfte) und die Tauglichkeit von Piloten. Auch über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entscheidet das VG Braunschweig bundesweit als einziges erstinstanzliches Gericht.

Die Ausstellung zeigt Schriftstücke zur Einrichtung des VG auf Anweisung der britischen Besatzungsmacht und Auszüge aus Prozessakten der 1940er bis 60er Jahre, die das Niedersächsische Landesarchiv (Abteilung Wolfenbüttel) zur Verfügung gestellt hat. In den Akten spiegeln sich die besonderen Themen und Probleme der Zeit wider, zum Beispiel der Umgang mit nationalsozialistischem Unrecht. Die Aktenauszüge zeigen aber auch, dass das Verwaltungsgericht seinerzeit schon über Konflikte zu entscheiden hatte, die auch heute noch die Arbeit des Gerichts bestimmen (z.B. Streitigkeiten über Abgaben). In Begleittexten zu den Aktenauszügen erläutert das Landesarchiv die jeweiligen Fälle und ordnet die Verfahren historisch ein.

Darüber hinaus zeigt die Ausstellung in großformatigen Bilderrahmen eine Auswahl von Presseberichten über Entscheidungen des Gerichts, die in den letzten Jahrzehnten ergangen sind. Darunter ist beispielsweise das Urteil, mit dem das VG Braunschweig als erstes deutsches Gericht entschieden hat, inwieweit Parlamentsabgeordnete neben ihren Abgeordnetenbezügen ein Gehalt von Privatunternehmen beziehen dürfen. Schon die Überschriften der ausgestellten Presseberichte deuten auf die Vielfalt der Verfahren hin, mit denen das Verwaltungsgericht beschäftigt war und für die sich die Öffentlichkeit interessiert hat: „Revolver darf nicht unters Kissen“, „Haschkekse gefuttert – futsch ist der Führerschein“, „Eine Ohrfeige fürs Rotbäckchen“, „Polizeikette bei Risikospiel rechtmäßig“, „Trödelnder Lehrer gefeuert“, „VW darf weiter Autos verkaufen“ – und viele mehr. An einem Bildschirm können sich die Besucherinnen und Besucher über die Rechtsprechung der einzelnen Kammern des Gerichts anhand von Leitsätzen informieren.

Ergänzt wird die Ausstellung durch eine Reihe von heute zum Teil skurril wirkenden Objekten, die einen Eindruck von der Arbeitsweise der Richterinnen und Richter sowie der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts in der „vordigitalen Zeit“ vermitteln. So ist neben Briefwaagen, schweren Frankiergeräten und Stempeln z.B. ein Diktiergerät zu sehen, mit dem Diktate auf Schallplatte aufgenommen wurden.

Die Ausstellung ist öffentlich und kann noch bis zum 30. September 2024 zu den Öffnungszeiten des Gerichtsgebäudes besucht werden (Montag bis Donnerstag von 8 bis 15:30 Uhr, Freitag und an Tagen vor Feiertagen von 8 bis 13 Uhr).

  • Für welche Teile Niedersachsens ist das Verwaltungsgericht Braunschweig zuständig?

Der Zuständigkeitsbereich des VG Braunschweig umfasst das Gebiet der Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie der Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Im Zuständigkeitsbereich des Gerichts leben über eine Million Menschen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2024

Ansprechpartner/in:
Vizepräsident/Pressesprecher Dr. Torsten Baumgarten

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