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Luftfahrtbundesamt unterliegt vor Gericht

Aber: Fluggesellschaften für die Sicherung eingecheckten Gepäcks verantwortlich

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Klagen der Fluggesellschaften gegen die Bescheide des Luftfahrtbundesamtes stattgegeben. Die Kammer ist zwar der Auffassung, dass die Fluggesellschaften nach dem Luftsicherheitsgesetz zur Sicherung von aufgegebenem Fluggepäck verpflichtet sind. Sie hat die Bescheide aber aus formellen Gründen als rechtswidrig angesehen: Den Bescheiden sei nicht klar zu entnehmen, welche Maßnahmen zur Sicherung des Gepäcks von den Fluggesellschaften zu treffen seien.

Die Kammer hat weiterhin Zweifel, ob das Luftsicherheitsgesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Diese Frage spielte aber für die Entscheidung keine Rolle mehr, weil die Bescheide des Bundesamtes nach Auffassung des Gerichts schon aus anderen Gründen aufzuheben waren.

(Aktenzeichen: 2 A 301/05 und andere)

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.07.2006
zuletzt aktualisiert am:
30.06.2010

Ansprechpartner/in:
Vizepräsident/Pressesprecher Dr. Torsten Baumgarten

Verwaltungsgericht Braunschweig
- Pressestelle -
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-3018 oder -3082
Fax: 05141 593733001

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