Luftfahrtbundesamt unterliegt vor Gericht
Aber: Fluggesellschaften für die Sicherung eingecheckten Gepäcks verantwortlich
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Klagen der Fluggesellschaften gegen die Bescheide des Luftfahrtbundesamtes stattgegeben. Die Kammer ist zwar der Auffassung, dass die Fluggesellschaften nach dem Luftsicherheitsgesetz zur Sicherung von aufgegebenem Fluggepäck verpflichtet sind. Sie hat die Bescheide aber aus formellen Gründen als rechtswidrig angesehen: Den Bescheiden sei nicht klar zu entnehmen, welche Maßnahmen zur Sicherung des Gepäcks von den Fluggesellschaften zu treffen seien.
Die Kammer hat weiterhin Zweifel, ob das Luftsicherheitsgesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Diese Frage spielte aber für die Entscheidung keine Rolle mehr, weil die Bescheide des Bundesamtes nach Auffassung des Gerichts schon aus anderen Gründen aufzuheben waren.
(Aktenzeichen: 2 A 301/05 und andere)