Verwaltungsgericht und Sozialgericht unter einem Dach
Seit dieser Woche arbeiten das Verwaltungs- und das Sozialgericht Braunschweig unter einem Dach. Der Umzug der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts, das bislang in der Rimpauschen Villa an der Wolfenbütteler Straße untergebracht war, ist abgeschlossen. Beide Gerichte haben ihren Standort jetzt im Gerichtsgebäude Am Wendentor 7, in dem das Verwaltungsgericht bereits seit 1997 arbeitet.
Einige Räumlichkeiten im Gerichtsgebäude wie die Bücherei und die Poststelle werden von den Gerichten zwar gemeinsam genutzt. Organisatorisch bleiben beide Gerichte aber weiterhin getrennt. Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für alle Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Behörden andererseits, soweit die Gesetze nicht bestimmen, dass eine andere Gerichtsbarkeit zuständig ist (z. B. die Finanzgerichte oder die Sozialgerichte). Zum Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichte gehören danach beispielsweise das Baurecht und das Schulrecht sowie das Gewerbe-, Versammlungs-, Ausländer- und Fahrerlaubnisrecht. Die Sozialgerichte sind z. B. zuständig für Streitigkeiten um das Arbeitslosengeld II sowie für das Krankenversicherungs- und das Schwerbehindertenrecht.