Verfahren Viereck und Wendhausen
Bekanntgabe der Poolführer für die Gerichtsverhandlung am 16.11.2005
In Ergänzung der Verfügung des Vorsitzenden der 1. Kammer vom 02.11.2005 hat das Gericht die folgenden Poolführer (für Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal) festgelegt:
Fernsehteams: Fotografen:
1) NDR 1) dpa
2) RTL 2) Braunschweiger Zeitung
3) Bild-Zeitung
4) action press Hamburg
Die Poolführer für die Fernsehaufnahmen haben sich verpflichtet, das Filmmaterial anderen Fernsehsendern auf deren Wunsch unverzüglich kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der NDR ist zur Weitergabe an öffentlich-rechtliche Fernsehsender verpflichtet, RTL hat das Material bei Verlangen an private Fernsehsender abzugeben.
Für Fotoaufnahmen ist in Absprache mit den Poolführern folgende Regelung getroffen worden: Die dpa ist verpflichtet, das Bildmaterial den Nachrichtenagenturen ap, Reuters, ddp und AFP unverzüglich kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Braunschweiger Zeitung, die Bild-Zeitung und action press haben ihr Material auf Anforderung unverzüglich und kostenlos an die übrigen Medien weiterzugeben.
Ich erinnere daran, dass nur die Poolführer dazu berechtigt sind, im Sitzungssaal in der Zeit von 10.45 Uhr bis 11 Uhr und für 15 Minuten nach dem Ende der Verhandlung zu filmen bzw. zu fotografieren. Während der laufenden Verhandlung, in den Verhandlungspausen und bei der Verkündung einer Entscheidung darf im Sitzungssaal nicht gefilmt und fotografiert werden. Ich bitte darum, die in der Presseinformation des Gerichts vom 02.11.2005 mitgeteilten Anordnungen des Kammervorsitzenden zur Ordnung im Sitzungssaal zu beachten.
Die Poolführer haben mir die folgenden Ansprechpartner benannt: