Verfahren Viereck und Wendhausen: Gericht bittet Volkswagen AG um Aufklärung
Im Verfahren des Landes Niedersachsen gegen die Abgeordneten Viereck und Wendhausen wegen Vergütungen der Volkswagen AG haben die Richter der zuständigen 1. Kammer weitere Ermittlungen in die Wege geleitet. In einem Schreiben an die Volkswagen AG hat die Kammer eine Reihe von Fragen zu den internen Richtlinien des Unternehmens über Gehaltszahlungen an Abgeordnete formuliert.
Die Kammer bittet das Unternehmen um Auskunft darüber, wie viele Abgeordnete die im Fall Viereck und Wendhausen angewandte VW-Richtlinie betraf und wie Fälle dieser Art zuvor bei VW geregelt waren. Vor allem geht es darum, welche Überlegungen der Richtlinie zu Grunde gelegen haben. Die Kammer benötigt die Angaben zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen.
In dem Schreiben erläutert die Kammer, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen die Abgeordneten verpflichtet sind, Gehaltszahlungen der Volkswagen AG an das Land abzuführen: Für einen Anspruch des Landes reiche es nicht aus, wenn das Unternehmen den Abgeordneten Geld gezahlt habe, ohne von ihnen eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Nach dem Niedersächsischen Abgeordnetengesetz müssten die Abgeordneten vielmehr nur diejenigen Zuwendungen abführen, die VW ihnen „mit Rücksicht auf das Mandat“ gewährt habe. Dies setze voraus, dass das Unternehmen die Gehälter zumindest auch in der Erwartung gezahlt habe, die Abgeordneten würden im Parlament die Interessen des Geldgebers vertreten.
Eine solche Erwartung des Unternehmens sei nach dem Gesetz grundsätzlich zu vermuten, wenn der Abgeordnete für die Zahlungen keine gleichwertige Gegenleistung erbringe. Diese Vermutung kann nach Ansicht der Richter aber durch den Nachweis widerlegt werden, dass der Gehaltsfortzahlung ausschließlich andere Motive zugrunde gelegen haben. Mit den Ermittlungen bei der Volkswagen AG soll dies aufgeklärt werden.
(Aktenzeichen: 1 A 162/05, 1 A 163/05)