Genmais-Verbot: Monsanto stellt Eilantrag
Die angekündigte Klage der Firma Monsanto gegen das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angeordnete Verbot, Genmais der Linie MON 810 anzubauen und zu verkaufen, ist vorgestern Abend beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingegangen. Außerdem hat die Firma einen Eilantrag gestellt, der dem Gericht seit gestern Vormittag vollständig vorliegt.
Die Prozessordnung schreibt vor, dass die Klage und der Eilantrag zunächst dem Bundesamt als Verfahrensgegner zugeleitet werden, damit die Behörde schriftlich Stellung nehmen kann. Dies hat das Gericht gestern veranlasst. Das Bundesamt wurde gebeten, sich unverzüglich zum Eilantrag zu äußern.
Wann das Gericht verhandeln und entscheiden wird, ist gegenwärtig noch nicht abzusehen. Im Eilverfahren findet eine mündliche Verhandlung grundsätzlich nicht statt. Sobald konkretere Angaben möglich sind, wird die Pressestelle die Öffentlichkeit unterrichten.
(Aktenzeichen des Eilverfahrens: 2 B 111/09, des Klageverfahrens: 2 A 110/09)