Landtagspräsident erhebt Klage gegen Abgeordnete
Die angekündigten Klagen des Landes Niedersachsen gegen die Abgeordneten Viereck und Wendhausen sind heute beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingegangen. Als gesetzlicher Vertreter des Landes beantragt der Landtagspräsident beim Gericht, die Abgeordneten zu verurteilen, einen Betrag von insgesamt rund 766.474 Euro plus Zinsen (ab Klageerhebung) an das Land zu zahlen. In Höhe dieses Betrages haben die Abgeordneten seiner Auffassung nach neben ihren Einkünften als Parlamentarier Zahlungen der Volkswagen AG erhalten, ohne dafür wertentsprechende Gegenleistungen erbracht zu haben.
Die Prozessordnung schreibt vor, dass die Klagen zunächst den beiden Beklagten zugeleitet werden, damit diese schriftlich Stellung nehmen können. Dies hat das Gericht heute veranlasst. Die Abgeordneten wurden gebeten, sich bis zum 15. Juli 2005 zu den Klagen zu äußern.
Der Landtagspräsident beruft sich auf Vorschriften des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes. In § 27 dieses Gesetzes heißt es, Abgeordneten dürfen "mit Rücksicht auf ihr Mandat" keine anderen als die im Abgeordnetengesetz vorgesehenen Zuwendungen gemacht werden. Insbesondere darf einem Abgeordneten eine Vergütung "aus einem Dienst- oder Werkverhältnis nur gewährt werden, soweit sie dem Wert einer vom Abgeordneten tatsächlich erbrachten und mit seinem Mandat nicht zusammenhängenden Tätigkeit entspricht". Die gesetzliche Regelung sieht weiter vor, dass der Abgeordnete eine verbotene Zuwendung oder den Wert dieser Zuwendung an das Land abführen muss.
Wann das Gericht in beiden Verfahren verhandeln und entscheiden wird, ist gegenwärtig noch nicht abzusehen. Sobald konkretere Angaben möglich sind, wird die Pressestelle die Öffentlichkeit unterrichten.
(Aktenzeichen: 1 A 162/05, 1 A 163/05)