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Aufenthaltsverbote der Polizei anlässlich der Demonstration am 4. Juni 2011 waren rechtswidrig

Drei von der Polizei ausgesprochene Aufenthaltsverbote gegen Personen, die nach eigenen Angaben an der DGB-Demonstration gegen den Aufmarsch von Rechtsextremisten am 4. Juni 2011 teilnehmen wollten, waren rechtswidrig. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts gestern nach einer mündlichen Verhandlung entschieden.

Am Samstag, den 4. Juni 2011, hatte die rechte Szene einen Demonstrationsaufzug beginnend am Braunschweiger Hauptbahnhof von 11 bis 20 Uhr unter dem Motto „Tag der deutschen Zukunft - Ein Signal gegen Überfremdung - Gemeinsam für eine deutsche Zukunft“ geplant. Nachdem die Stadt Braunschweig den Aufzug und jede Form der Ersatzveranstaltung verboten und das Verwaltungsgericht Braunschwieg dies in einem Eilverfahren bestätigt hatte, gab das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg der Beschwerde der Veranstalter mit der Maßgabe statt, dass die Versammlung stationär am Hauptbahnhof Braunschweig auf dem Parkplatz an der Salzdahlumer Straße in der Zeit von 12 bis 15 Uhr stattfinden dürfe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte für denselben Tag ebenfalls in Bahnhofnähe eine Versammlung zum Thema „Demokratie und Zivilcourage“ angemeldet, die von 10 bis 19 Uhr durchgeführt werden sollte.

Eine Einsatzeinheit der Polizeidirektion Hannover, die im Hinblick auf diese Kundgebungen in Braunschweig eingesetzt war, führte an einem Absperrring im Bereich Viewegstraße Personenkontrollen durch. Gegen 9.30 Uhr passierten die drei, zwischen 23 und 24 Jahre alten Kläger zu Fuß diesen Bereich Richtung Bahnhof. Da die Personen nach Einschätzung der Polizei dem linken Spektrum zuzuordnen waren, sprachen die Einsatzkräfte sie an und forderten sie auf, sich auszuweisen. Die Kläger gaben an, auf dem Weg zur DGB-Kundgebung zu sein. Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass ein Mitglied der Gruppe seinerzeit als „Straftäter linksmotiviert“ im polizeilichen Informationssystem „INPOL“ gespeichert war. Die Kläger wurden daraufhin durchsucht. Dabei fanden die Polizeibeamten schwarze Kapuzenpullover, Sonnenbrillen und einen Schal, die sie als „Vermummungsmaterialien“ ansahen, ohne sie allerdings den einzelnen Personen zuordnen zu können.

Daraufhin verfügte die verantwortliche Polizeikommissarin gegenüber sämtlichen Mitgliedern der Gruppe ein Aufenthaltsverbot („Platzverweis“) für den gesamten Innenstadtbereich der Stadt Braunschweig bis 24 Uhr.

Die Richterinnen und Richter entschieden, dass diese Aufenthaltsverbote gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen haben. Dieses Grundrecht umfasse auch den Zugang zu einer bevorstehenden oder sich bildenden Versammlung. Das Grundrecht ende erst dort, wo es nicht um die Teilnahme an einer Versammlung, sondern nur noch um die Verhinderung einer Demonstration gehe. Für die Absicht der Kläger, die rechte Demonstration aufsuchen und stören zu wollen, habe es hier aber keine hinreichenden Anhaltspunkte gegeben.

Schließlich habe die Polizei auch mit der angeordneten Dauer des Aufenthaltsverbotes bis 24 Uhr gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Die Kundgebung „Rechts“ sei zwar ursprünglich bis 20 Uhr angemeldet gewesen. Die Polizeibeamten hätten aber berücksichtigen müssen, so das Gericht, dass die Demonstration auf den Zeitraum von 12 bis 15 Uhr beschränkt worden war.

Gegen die Urteile kann die Polizei beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen.

(Aktenzeichen 5 A 113/11, 5 A 114/11 und 5 A 11/12)

Vor dem Verwaltungsgericht wurden gestern außerdem zwei weitere Klagen wegen einer nach Einschätzung der Kläger einstündigen polizeilichen Umschließung und einer Durchsuchung von Demonstrierenden am 4. Juni 2011 in der Ackerstraße verhandelt. Insoweit hat die Kammer die Verhandlungen vertagt. Durch eine weitere Zeugenvernehmung des Polizeibeamten aus Hannover, der die Umschließung angeordnet hat, sollen die Gründe für die Maßnahmen ermittelt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.11.2012

Ansprechpartner/in:
Vizepräsident/Pressesprecher Dr. Torsten Baumgarten

Verwaltungsgericht Braunschweig
- Pressestelle -
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-3018 oder -3020
Fax: 05141 593733001

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