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Verfahren Viereck und Wendhausen

inweise zur Gerichtsverhandlung am 16.11.2005

Die Verhandlung im Verfahren des Landes Niedersachsen gegen die Abgeordneten Viereck und Wendhausen findet am 16.11.2005 im Gebäude des Verwaltungsgerichts, Am Wendentor 7, in Sitzungssaal 1 statt und beginnt um 11 Uhr. Die zuständige 1. Kammer hat zur Verhandlung ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG als Zeugen geladen.

Zur Erinnerung:

Als gesetzlicher Vertreter des Landes hatte der Landtagspräsident Ende Mai beim Verwaltungsgericht gegen die Abgeordneten Klage erhoben. Er beantragt, die Abgeordneten zu verurteilen, einen Betrag von insgesamt rund 766.474 Euro plus Zinsen (ab Klageerhebung) an das Land zu zahlen. In Höhe des zurückgeforderten Betrages haben die Abgeordneten seiner Auffassung nach von Juni 1995 bis Ende 2004 neben ihren Bezügen als Parlamentarier Zahlungen der Volkswagen AG erhalten, ohne dafür wertentsprechende Gegenleistungen erbracht zu haben. Der Landtagspräsident beruft sich auf Vorschriften des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes. Diese sehen vor, dass Abgeordnete eine verbotene Zuwendung oder den Wert dieser Zuwendung an das Land abführen müssen.

Weitere Einzelheiten können Sie den Presseinformationen des Gerichts vom 15.07. und 23.08.2005 entnehmen (www.verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de)

Die Verhandlung ist öffentlich. Für die Medien werden 20 Sitzplätze zur Verfügung stehen. Anmeldungen dafür müssen schriftlich erfolgen und werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Berechtigung zu Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal wird im Rahmen einer Pool-Lösung vergeben. Einzelheiten können den beigefügten organisatorischen Hinweisen für Medienvertreter entnommen werden.

Für andere interessierte Zuhörer stehen 54 Sitzplätze zur Verfügung. Einen Sitzplatz kann sich nur sichern, wer eine vom Gericht ausgeteilte Eintrittskarte vorweisen kann. Die Eintrittskarten werden am 16.11.2005 ab 9 Uhr am Servicepoint im Eingangsbereich des Gerichts ausgegeben. Pro Person wird nur eine Karte ausgehändigt.

Nur soweit im Tagesverlauf einzelne Zuhörer endgültig den Sitzungssaal verlassen oder soweit Inhaber von Eintrittskarten oder Presse-Akkreditierungen nicht rechtzeitig erscheinen, können für diese Zuschauer andere nachrücken. Damit ist aber allenfalls vereinzelt zu rechnen.

Alle Zuschauer bitte ich zu berücksichtigen, dass im Sitzungssaal 1 zuvor noch eine andere Verhandlung stattfindet.

Ich weise darauf hin, dass auf dem Gelände des Verwaltungsgerichts nur eine sehr begrenzte Zahl von Parkplätzen zur Verfügung steht. Besucher, die mit dem Auto kommen wollen, sollten daher möglichst außerhalb des Geländes parken.


Organisatorische Hinweise für Medienvertreter:

1. Anordnungen des Vorsitzenden (Pool-Lösung)

Der Vorsitzende der 1. Kammer hat im Rahmen der ihm obliegenden sitzungspolizeilichen Befugnisse (§ 176 Gerichtsverfassungsgesetz) im Interesse eines geordneten und sicheren Verfahrensablaufs angeordnet, dass im Sitzungssaal vor Beginn und nach dem Ende der Verhandlung für jeweils 15 Minuten 2 Filmteams und 4 Fotografen im Rahmen einer sog. Pool-Lösung filmen bzw. fotografieren dürfen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der anliegenden Verfügung. Wenn Sie eine Berechtigung erhalten haben, bitte ich darum, die Verfügung aufmerksam zu lesen und zu beachten.

2. Akkreditierungen

Alle Medienvertreter, die zur Verhandlung kommen wollen, werden gebeten, sich schriftlich unter Angabe einer E-Mail-Adresse bis spätestens Donnerstag, 10. 11. 2005 bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts Braunschweig anzumelden (E-Mail an torsten.baumgarten@vg-bs.niedersachsen.de; Fax-Nr. 0531 488 3001). Die Anmeldungen werden bei der Sitzplatzvergabe in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen, die nach Ablauf der Frist eingehen, können dabei nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind; auch diese Plätze werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung verteilt. Teilen Sie in der Anmeldung bitte mit, wer an der Verhandlung teilnehmen soll und an welchen weiteren Berechtigungen Sie interessiert sind (z. B. Film- oder Fotoaufnahmen im Sitzungssaal/außerhalb des Sitzungssaals).

Ich werde bis spätestens Montag, 14.11.2005 den angemeldeten Pressevertretern, denen ein Sitzplatz im Sitzungssaal bereitgehalten werden kann, die Sitzplatzreservierung per E-Mail bestätigen.

Ich bitte Sie, die gerichtliche Bestätigung ihrer Akkreditierung am Sitzungstag mitzubringen. Nur wer eine Sitzplatzreservierung des Gerichts in Verbindung mit einem Presseausweis vorweisen kann, erhält Zutritt zu den der Presse vorbehaltenen Sitzplätzen.

Ich behalte mir vor, Sitzplätze, die bis 5 Minuten vor Sitzungsbeginn nicht von den angemeldeten Pressevertretern in Anspruch genommen worden sind, an andere Pressevertreter zu vergeben.

3. Poolführer

Die Poolführer für die Fernseh- und die Fotoaufnahmen sind mir bis Mittwoch, 09.11 2005, 12.00 Uhr, schriftlich unter Beifügung der Verpflichtungserklärung zur Weitergabe des Bild- und Tonmaterials an die Konkurrenzunternehmen mitzuteilen (zum Inhalt der Erklärung siehe die anliegende Verfügung des Vorsitzenden). Eine E-Mail an die Adresse torsten.baumgarten@vg-bs.niedersachsen.de genügt.

4. Bild- und Tonaufnahmen außerhalb des Sitzungssaals

Bild- und Tonaufnahmen außerhalb des Verhandlungssaals sind im Gerichtsgebäude nur nach Genehmigung durch die Pressestelle des Gerichts gestattet.

5. Pressegespräch nach Sitzungsende

Nach dem Ende der Verhandlung, das derzeit nicht abzusehen ist, werde ich den Medien im Sitzungssaal 1 im Rahmen einer Pressekonferenz für Fragen zur Verfügung stehen.

Dr. Torsten Baumgarten
Pressesprecher


Verwaltungsgericht Braunschweig
Der Vorsitzende der 1. Kammer 2.11.2005

Anordnung nach § 176 GVG für einen geordneten Ablauf der Verhandlung in den Verfahren des Landes Niedersachsen gegen die Abgeordneten Wendhausen und Viereck am 16.11.2005, 11 00 Uhr, im Sitzungssaal 1 des Verwaltungsgerichts ( Az: 1 A 162/05 und 1 A 163/05)

Die angemeldeten und durch Presseausweis legitimierten Pressevertreter erhalten Zutritt zu den für sie reservierten Plätzen im Sitzungssaal.

Das Zulassungsverfahren regelt der Pressesprecher des Gerichts, Richter am Verwaltungsgericht Dr. Baumgarten, der auch die Entscheidung über die Zulassung trifft.

Für die Fernseh- und Bildberichterstattung werden zwei Fernsehteams sowie vier Fotografen zugelassen. Die Bestimmung des Pools bleibt den Fernsehsendern bzw. Agenturen/Fotografen überlassen. Die "Pool-Mitglieder" haben sich schriftlich zu verpflichten, das Bildmaterial ihren Konkurrenzunternehmen auf Wunsch unverzüglich kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Absprache im Einzelnen obliegt den Anstalten, Redaktionen, Agenturen und Journalisten.

Kommt eine Einigung nicht zustande, trifft Herr Dr. Baumgarten eine Regelung.

Im Sitzungssaal darf vor dem Beginn der Verhandlung von 10.45 Uhr bis 11.00 Uhr und nach dem Ende der Verhandlung für weitere 15 Minuten fotografiert und gefilmt werden, jedoch nicht in den Verhandlungspausen und nicht während der Verkündung der Entscheidung des Gerichts.

Die Genehmigung umfasst auch das Filmen und Fotografieren des Einzugs der Kammer. Die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen ist nach dem Einzug der Kammer unverzüglich einzustellen; die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, soweit sie nicht im Übrigen als Medienvertreter akkreditiert sind. Mobiltelefone und Laptops sind auszuschalten.

Bild- und Tonaufnahmen außerhalb des Sitzungssaales sind in Absprache mit Herrn Dr. Baumgarten möglich. Er trifft an meiner Stelle auch alle weiteren Anordnungen, die im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Verfahren erforderlich werden.

Im Übrigen ist den Anweisungen der Justizmitarbeiter Folge zu leisten.

Büschen

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.11.2005
zuletzt aktualisiert am:
30.06.2010

Ansprechpartner/in:
Vizepräsident/Pressesprecher Dr. Torsten Baumgarten

Verwaltungsgericht Braunschweig
- Pressestelle -
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-3018 oder -3020
Fax: 05141 593733001

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