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Aufmärsche von Rechtsextremisten und Gegendemos

Verwaltungsgericht informiert über die Rechtslage


Wie kann es sein, dass immer wieder Aufzüge von Rechtsextremisten stattfinden dürfen? In welchen Fällen können solche Aufzüge verboten oder abgebrochen werden? Welche Rechte haben Gegendemonstranten?

Solche und ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt und in der Öffentlichkeit diskutiert, wenn Rechtsextremisten im Stadtgebiet Demonstrationszüge planen. Oft berücksichtigen die Diskussionsbeiträge aber nicht die bindenden rechtlichen Grundlagen. Aus Anlass des für Juni in Braunschweig angekündigten Aufzugs der NPD, hinsichtlich dessen noch kein Verfahren beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig ist, hat die Pressestelle des Gerichts daher eine Informationsschrift erstellt, die zu einer Reihe dieser Fragen Stellung nimmt. Der Text beruht auf einem Interview, das die Pressestelle einer Studentenzeitschrift zu diesem Fragenkomplex gegeben hat. Das Gericht hält es für sinnvoll, die Informationen einem größeren Kreis der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

In den Fragen geht es auch um die bisherigen Aufmärsche in Braunschweig und die dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen. Außerdem informiert die Pressestelle z. B. darüber, wer im Zusammenhang mit Aufzügen Rechtsradikaler und Gegendemonstrationen klagen und welche Maßnahmen man vom Gericht überprüfen lassen kann.

Die Info-Schrift ist hier abrufbar.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.04.2011

Ansprechpartner/in:
Vizepräsident/Pressesprecher Dr. Torsten Baumgarten

Verwaltungsgericht Braunschweig
- Pressestelle -
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-3018 oder -3020
Fax: 05141 593733001

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